Haus & Wohnung
Wohnung: die kleinen Dinge
Zählerstände, Müll, kleine Checks und gemeldete Mängel – und wer in der Mietwohnung was macht.
A4, Vorder- und Rückseite.
Rückseite · Wer löst was
Wohnen zur Miete: wer macht was
Der Vermieter muss die Wohnung so erhalten, dass du sie nutzen kannst[1]. Einen Mangel musst du ihm unverzüglich melden – sonst kann er Schadensersatz verlangen[2]. Über die Nebenkosten rechnet er einmal im Jahr ab[3].
Deine Optionen
- Mangel melden
- Schriftlich, mit Datum und Fotos. Notiere auf der Vorderseite, wann du wem was gemeldet hast.
- Kleinreparaturen
- Viele Mietverträge haben eine Kleinreparaturklausel. Sie gilt nur für Teile, die du oft benutzt, und nur mit einem Höchstbetrag pro Reparatur und pro Jahr im Vertrag. Die Reparatur selbst organisiert der Vermieter[4].
- Selbst machen
- Kleine Dinge wie eine Glühbirne wechseln oder einen Duschkopf entkalken. Bei allem, was der Vermieter bezahlen soll: vorher fragen.
Wer ist zuständig
- Vermieter oder Hausverwaltung
- Mängel, Reparaturen, Hausordnung, Nebenkostenabrechnung[1][3].
- Bereitschaftsdienst des Netzbetreibers
- Bei Gasgeruch – rund um die Uhr. Die Nummer steht oft am Gaszähler[5].
- Gemeinde oder Abfallbetrieb
- Müllabfuhr-Termine und Sperrmüll für deine Straße.
- Wohngeldbehörde
- Zuschuss zur Miete bei wenig Einkommen[6].
Hilfe und Beratung
- Mieterverein
- Persönliche Beratung im Mietrecht für Mitglieder – über 300 örtliche Vereine in ganz Deutschland[7].
- Verbraucherzentrale
- Informationen zu Energie, Heizkosten und Verträgen.
Wenn etwas schiefgeht
- Es riecht nach Gas
- Keine Schalter, kein Stecker, kein Telefon im Haus. Fenster auf, Gashahn zu, Nachbarn durch Klopfen warnen, raus. Von draußen den Bereitschaftsdienst des Netzbetreibers oder die Feuerwehr anrufen[5].
- Schimmel, Heizung kalt, Wasserschaden
- Sofort dem Vermieter melden, Fotos machen, schriftlich mit Datum[2].
- Rauchmelder piept
- Rauchmelder sind in allen Bundesländern Pflicht. Wer sie einbaut und prüft, regelt dein Land – frag deinen Vermieter[8].
Wusstest du?
Die Nebenkostenabrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums bei dir sein – danach kann der Vermieter meist nichts mehr nachfordern. Für deine Einwände hast du 12 Monate ab Zugang der Abrechnung Zeit[3].
Das Suchwort
Diese Wörter in eine Suchmaschine oder Karten-App, dazu deinen Ort:
- „Mieterverein“ Beratung im Mietrecht in deiner Stadt
- „Hausverwaltung“ Wer dein Haus verwaltet
- „Installateur Notdienst“ Wasser, Heizung, Gas
- „Elektriker“ Strom und Steckdosen
- „Abfallkalender“ Abfuhrtermine deiner Gemeinde
- „Schlüsseldienst“ Preis vorher am Telefon fragen
Prüf es selbst
- Stand
- Ist die Information aktuell? Auf diesem Blatt steht, wann wir sie zuletzt geprüft haben.
- Bundesland
- Gilt sie für dein Land? Viele Regeln sind Ländersache.
- Quelle
- Kommt sie von einer Behörde, einem Gesetz oder einer unabhängigen Stelle? Das gilt auch für Antworten von KI-Assistenten.
Häufige Fragen
Kurz beantwortet.
Muss ich kleine Reparaturen selbst bezahlen?
Nur, wenn dein Mietvertrag eine wirksame Kleinreparaturklausel hat: für Teile, die du oft benutzt, mit Höchstbetrag pro Reparatur und pro Jahr. Organisieren muss die Reparatur der Vermieter. Im Zweifel hilft der Mieterverein.
Wie lange hat der Vermieter Zeit für die Nebenkostenabrechnung?
Bis zum Ende des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums. Danach kann er meist nichts mehr nachfordern.
Stand und Quellen
Geprüft am 24.10.2026 · nächste Prüfung 04/2027 · Orientierung, keine Rechts- oder Gesundheitsberatung.
- § 535 BGB abgerufen am 24.10.2026
- § 536c BGB abgerufen am 24.10.2026
- § 556 BGB abgerufen am 24.10.2026
- ÖKO-TEST (dpa): Wann Mieter kleine Reparaturen selbst zahlen müssen abgerufen am 24.10.2026
- DVGW: Was tun bei Gasgeruch? abgerufen am 24.10.2026
- Bundesbauministerium: Wohngeld-Plus abgerufen am 24.10.2026
- Deutscher Mieterbund abgerufen am 24.10.2026
- Stiftung Warentest: Rauchmelderpflicht in den Bundesländern abgerufen am 24.10.2026
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