Geld & Verträge
Haushaltsbuch
Einnahmen, feste Kosten und Ausgaben Woche für Woche – und die Stellen, die helfen, wenn das Geld knapp wird.
A4, Vorder- und Rückseite.
Rückseite · Wer löst was
Geld im Griff – und wer hilft, wenn es eng wird
Viele Kosten gehen jeden Monat per Lastschrift oder Dauerauftrag ab. Wer sie einmal aufschreibt, sieht, was übrig bleibt. Wenn das Geld knapp wird, gibt es Leistungen vom Staat und kostenlose Beratung – beantragen musst du sie aber selbst.
Deine Optionen
- Feste Kosten prüfen
- Verträge und Abos einmal im Jahr durchgehen: Was brauchst du noch, was kannst du kündigen?
- Rücklage
- Jeden Monat einen kleinen Betrag zurücklegen – für Nachzahlungen und Jahresbeiträge.
- Kindergeld
- 259 € pro Kind und Monat seit Januar 2026, gezahlt von der Familienkasse[1].
- Wohngeld
- Zuschuss zur Miete (oder zur Belastung bei eigenem Wohneigentum) für Haushalte mit wenig Einkommen. Ein Rechner gibt eine erste Orientierung[2].
Wer ist zuständig
- Familienkasse
- Kindergeld und Kinderzuschlag[1].
- Wohngeldbehörde
- Bei der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung[2].
- Jobcenter
- Grundsicherungsgeld – es hat am 1. Juli 2026 das Bürgergeld ersetzt[3].
- Beitragsservice
- Rundfunkbeitrag: 18,36 € pro Wohnung und Monat. Befreiung nur auf Antrag, zum Beispiel bei Grundsicherungsgeld[4].
Hilfe und Beratung
Wenn etwas schiefgeht
- Ein Inkasso-Brief kommt
- Nicht ungeprüft zahlen: Erst mit dem Inkasso-Check prüfen, ob du zahlen musst[6].
- Ein Mahnbescheid vom Gericht kommt
- Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zahlen oder dem Gericht mitteilen, dass du widersprichst[8].
- Das Konto wird gepfändet
- Konto in ein P-Konto umwandeln lassen[7] und zur Schuldnerberatung[5].
Wusstest du?
Deine Bank muss dein Konto auf Wunsch jederzeit als P-Konto (Pfändungsschutzkonto) führen. Dann bleibt bei einer Pfändung der monatliche pfändungsfreie Betrag für dich verfügbar[7].
Das Suchwort
Diese Wörter in eine Suchmaschine oder Karten-App, dazu deinen Ort:
- „Schuldnerberatung kostenlos“ Beratungsstellen in deiner Nähe
- „Wohngeldrechner“ Erste Orientierung für Wohngeld
- „Familienkasse“ Kindergeld und Kinderzuschlag
- „P-Konto“ Schutz bei Kontopfändung
- „Rundfunkbeitrag Befreiung“ Antrag beim Beitragsservice
Prüf es selbst
- Stand
- Ist die Information aktuell? Auf diesem Blatt steht, wann wir sie zuletzt geprüft haben.
- Bundesland
- Gilt sie für dein Land? Viele Regeln sind Ländersache.
- Quelle
- Kommt sie von einer Behörde, einem Gesetz oder einer unabhängigen Stelle? Das gilt auch für Antworten von KI-Assistenten.
Häufige Fragen
Kurz beantwortet.
Werden meine Zahlen irgendwo gespeichert?
Nein. Das Haushaltsbuch ist ein leeres Blatt: Du schreibst deine Zahlen von Hand hinein. Auf der Seite gibst du keine Beträge ein.
Ist das eine Schuldner- oder Finanzberatung?
Nein. Hier steht, wie das System funktioniert und wer zuständig ist. Für deinen eigenen Fall helfen die Schuldnerberatung und die Verbraucherzentrale.
Stand und Quellen
Geprüft am 24.10.2026 · nächste Prüfung 01/2027 · Orientierung, keine Rechts- oder Gesundheitsberatung.
- Bundesagentur für Arbeit: Kindergeld steigt 2026 abgerufen am 24.10.2026
- Bundesbauministerium: Wohngeld-Plus abgerufen am 24.10.2026
- Bundesagentur für Arbeit: Grundsicherungsgeld löst Bürgergeld ab abgerufen am 24.10.2026
- Rundfunkbeitrag: Informationen und Empfänger von Sozialleistungen abgerufen am 24.10.2026
- Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung: meine-schulden.de abgerufen am 24.10.2026
- Verbraucherzentrale: Inkasso-Check abgerufen am 24.10.2026
- § 850k ZPO: Pfändungsschutzkonto abgerufen am 24.10.2026
- § 692 ZPO: Mahnbescheid abgerufen am 24.10.2026
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