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Neu in Deutschland

Neu in Deutschland: wer macht was

Die Karte für die ersten Wochen: was zu tun ist, bis wann und bei welcher Stelle – mit den Wörtern, nach denen du suchen kannst, und den kostenlosen Beratungsstellen.

Als ich nach Deutschland kam, wusste ich nicht, wie meine Gewerkschaft heißt, was ich bei der Gemeinde erledigen muss und wer mir hilft, wenn etwas schiefgeht. Die Antworten gibt es – aber verstreut. Hier stehen sie auf einer Seite, mit Quelle. – Salvatore Mancino

Das ist Orientierung, keine Beratung für deinen Aufenthalt oder deinen Einzelfall. Dafür gibt es die kostenlose Migrationsberatung.

Checkliste zum Ausdrucken Alle Schritte auf einem Blatt, zum Abhaken.

  1. Wohnung anmelden

    Wann: Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug

    Du meldest deine neue Wohnung bei der Meldebehörde an[1]. Danach bekommst du eine Meldebestätigung – du brauchst sie für vieles andere.

    Wo: Meldebehörde (Bürgeramt, Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt deiner Gemeinde)

    Ausweis oder Pass und die Wohnungsgeberbestätigung, die dir der Vermieter gibt[2].

  2. Steuer-ID

    Wann: Kommt nach der ersten Anmeldung von selbst

    Das Bundeszentralamt für Steuern teilt dir deine Steuer-Identifikationsnummer schriftlich mit, sobald die Meldebehörde deine Daten übermittelt hat. Sie gilt ein Leben lang. Dein Name muss am Briefkasten stehen[3].

    Wo: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

    Nach drei Monaten noch nichts? Eine Kopie deines Ausweises und der Meldebestätigung an das BZSt schicken[3].

  3. Krankenversicherung

    Wann: Sofort

    Wer in Deutschland lebt, muss krankenversichert sein – gesetzlich oder privat[4].

    Wo: Eine gesetzliche Krankenkasse deiner Wahl oder eine private Versicherung

    Mehr zur Gesundheit, zu 116117 und 112 im Bereich Gesundheit dieser Seite.

  4. Bankkonto

    Wann: In den ersten Tagen – für Lohn, Miete und Lastschriften

    Jeder, der sich rechtmäßig in der EU aufhält und in Deutschland noch kein Konto hat, hat Anspruch auf ein Basiskonto – auch ohne festen Wohnsitz, auch Asylsuchende und Geduldete. Die Bank hat zehn Geschäftstage Zeit[5].

    Wo: Eine Bank deiner Wahl

    Lehnt die Bank ab, kannst du dich gebührenfrei an die Finanzaufsicht BaFin wenden[5].

  5. Rundfunkbeitrag

    Wann: Wenn du eine eigene Wohnung hast

    Pro Wohnung 18,36 € im Monat – egal, wie viele Menschen dort wohnen. Die Wohnung meldest du beim Beitragsservice an[6].

    Wo: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Wer zum Beispiel Grundsicherungsgeld bekommt, kann sich befreien lassen – nur auf Antrag[6].

  6. Arbeit und Mindestlohn

    Wann: Ab dem ersten Arbeitstag

    Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2026 13,90 € pro Stunde, ab 1. Januar 2027 14,60 €[7].

    Wo: Dein Arbeitgeber; bei Fragen deine Gewerkschaft oder die Migrationsberatung

    Lass dir den Arbeitsvertrag schriftlich geben und lies ihn vor der Unterschrift.

  7. Gewerkschaft: welche ist meine?

    Wann: Wenn du Beschäftigte deiner Branche an deiner Seite willst

    Im Deutschen Gewerkschaftsbund haben sich acht Gewerkschaften zusammengeschlossen – jede für ihre Branchen[8]. Welche zu dir passt, hängt von deinem Beruf ab: siehe die Liste unten.

    Wo: Die Gewerkschaft deiner Branche

    • IG MetallMetall- und Elektroindustrie, Metallhandwerk, Eisen und Stahl, Textil und Bekleidung, Holz und Kunststoff, IT-Betriebe
    • ver.diDienstleistungen: Handel, Banken und Versicherungen, Gesundheit und Soziales, Logistik und Post, Verkehr, Medien, öffentlicher Dienst, Ver- und Entsorgung
    • IG BCEBergbau, Chemie, Energie, Papier, Kunststoff, Glas, Keramik, Kautschuk, Leder, Mineralöl, Entsorgung
    • IG BAUBau, Gebäudereinigung, Garten- und Landschaftsbau, Land- und Forstwirtschaft, Facility Management, Maler, Dachdecker, Gerüstbau
    • NGGHotels und Gastronomie, Nahrungs- und Genussmittel: Backwaren, Fleisch, Getränke, Milch, Süßwaren
    • EVGEisenbahn und Verkehr
    • GEWErziehung und Wissenschaft: Schulen, Kitas, Hochschulen, Weiterbildung
    • GdPPolizei
  8. Kindergeld

    Wann: Sobald dein Kind hier lebt oder geboren ist

    259 € pro Kind und Monat (seit Januar 2026). Wer schon Kindergeld bekommt, muss für die Erhöhung nichts tun[9].

    Wo: Familienkasse

  9. Führerschein

    Wann: Bei Führerscheinen von außerhalb der EU: in den ersten sechs Monaten

    Ein Führerschein aus der EU oder dem EWR gilt grundsätzlich bis zum Ende seiner Gültigkeit weiter. Einer aus einem anderen Land gilt nach dem Umzug nach Deutschland nur noch sechs Monate – danach brauchst du einen deutschen[10].

    Wo: Fahrerlaubnisbehörde deiner Stadt oder deines Kreises

    Früh einen Termin machen: Was du brauchst, hängt vom Land ab, in dem du den Führerschein gemacht hast[10].

  10. Deutsch lernen: Integrationskurs

    Wann: So früh wie möglich

    Ein allgemeiner Integrationskurs hat 700 Unterrichtsstunden. Pro Stunde zahlst du 2,29 €. Wer zum Beispiel Grundsicherungsgeld bekommt, kann befreit werden. Wer den Abschlusstest rechtzeitig besteht, kann unter Bedingungen die Hälfte zurückbekommen[11].

    Wo: Ausländerbehörde (Berechtigungsschein) und Kursträger in deiner Nähe

    Welche Regeln für dich gelten, hängt von deinem Aufenthalt ab – frag die Migrationsberatung.

  11. Kostenlose Beratung für Zugewanderte

    Wann: Wann immer du Fragen hast

    Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer ist kostenlos: Deutsch lernen, Schule und Beruf, Wohnen, Gesundheit, Familie[12].

    Wo: Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände (zum Beispiel Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, Rotes Kreuz)

    Stellen in deiner Nähe findest du mit BAMF-NAvI[12].

  12. Berufsabschluss anerkennen

    Wann: Wenn du in deinem Beruf arbeiten willst

    Der Anerkennungs-Finder zeigt, ob für deinen Beruf eine Anerkennung möglich und nötig ist und wie das Verfahren geht[13].

    Wo: Portal „Anerkennung in Deutschland“ der Bundesregierung

  13. Fragen an die Ämter: 115

    Wann: Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr

    Unter der Behördennummer 115 bekommst du Auskunft zu Ämtern und Verwaltung – die 115 gibt es in allen Bundesländern[14].

    Wo: Telefon 115, ohne Vorwahl

Stand und Quellen

Geprüft am 24.10.2026 · nächste Prüfung 01/2027.

  1. § 17 Bundesmeldegesetz abgerufen am 24.10.2026
  2. Make it in Germany: Willkommensmappe abgerufen am 24.10.2026
  3. BZSt: Fragen und Antworten zur Steuer-ID abgerufen am 24.10.2026
  4. gesund.bund.de: Krankenversicherung abgerufen am 24.10.2026
  5. BaFin: Basiskonto abgerufen am 24.10.2026
  6. Rundfunkbeitrag: Informationen für Bürgerinnen und Bürger abgerufen am 24.10.2026
  7. Bundesarbeitsministerium: Mindestlohn steigt abgerufen am 24.10.2026
  8. DGB-Jugend: Mitgliedsgewerkschaften abgerufen am 24.10.2026
  9. Bundesagentur für Arbeit: Kindergeld steigt 2026 abgerufen am 24.10.2026
  10. Bundesverkehrsministerium: Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse abgerufen am 24.10.2026
  11. BAMF: Integrationskurs für Ausländer mit Aufenthaltstitel abgerufen am 24.10.2026
  12. BAMF: Migrationsberatung für Erwachsene abgerufen am 24.10.2026
  13. Anerkennung in Deutschland: Über uns abgerufen am 24.10.2026
  14. Behördennummer 115: Über die 115 abgerufen am 24.10.2026

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Für Beratungsstellen und Vereine: Aushang „Neu in Deutschland“ zum Ausdrucken (A4, zwei Zettel mit QR-Code).